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   VG Berlin, 06.12.2013 - 23 K 245.13 V   

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VG Berlin, 06.12.2013 - 23 K 245.13 V (https://dejure.org/2013,56555)
VG Berlin, Entscheidung vom 06.12.2013 - 23 K 245.13 V (https://dejure.org/2013,56555)
VG Berlin, Entscheidung vom 06. Dezember 2013 - 23 K 245.13 V (https://dejure.org/2013,56555)
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  • BVerfG, 05.05.2003 - 2 BvR 2042/02

    Keine Verletzung von GG Art 6 Abs 1 durch Verweigerung einer Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus VG Berlin, 06.12.2013 - 23 K 245.13
    Ergeben sich aber aufgrund konkreter Anhaltspunkte - zum Beispiel aus den tatsächlichen Umständen oder den Angaben der Eheleute selbst - Zweifel, ist eine Überprüfung des Einzelfalls, ob eine nur zur Erlangung eines Aufenthaltsrechts geschlossene Ehe vorliegt, zulässig (BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 2003 - 2 BvR 2042/02 -, Juris; VGH Kassel, Beschluss vom 21. März 2000 - 12 T 2542/99, Juris).

    Solche Zweifel, die die Annahme einer nicht unter den Schutz von Art. 6 Abs. 1 GG fallenden Scheinehe rechtfertigen, können unter anderem durch unauflösbare und gravierende Widersprüche und Abweichungen bei den Angaben in Ehegattenbefragungen begründet werden (BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 2003, a.a.O.).

  • BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 7.09

    Aufenthaltserlaubnis; Beweislast; Ehe; Ehegatte; eheliche Lebensgemeinschaft;

    Auszug aus VG Berlin, 06.12.2013 - 23 K 245.13
    Die materielle Beweislast für die Ernsthaftigkeit beider Ehegatten hinsichtlich der Führung einer ehelichen Lebensgemeinschaft liegt bei den das Visum begehrenden Ehepartnern (BVerwG, Urteil vom 30. März 2010, 1 C 7.09, Juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.03.2007 - 3 B 9.06

    Ausländerrecht: Darlegungspflicht für Ernsthaftigkeit der Eheführungsabsicht;

    Auszug aus VG Berlin, 06.12.2013 - 23 K 245.13
    Hierzu gehören etwa die Vorgeschichte des Kennenlernens und die Umstände der Eheschließung und die wechselseitige Kenntnis der persönlichen Verhältnisse des anderen Ehegatten (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. März 2007, - 3 B 9.06 -, Juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2010 - 11 B 27.08

    Visum; Ehegattennachzug; Scheineheverdacht nicht ausgeräumt; materielle

    Auszug aus VG Berlin, 06.12.2013 - 23 K 245.13
    Kann das Gericht daher nach Ausschöpfung der vorhandenen Beweisquellen den bei beiden Ehegatten erforderliche Herstellungswillen weder positiv noch negativ feststellen, geht die Entscheidung aus Beweislastgründen zulasten des Klägers (BVerwG, a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. September 2010, OVG 11 B 27.08, Juris).
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